Als Kunde können Sie bei Streitigkeiten mit einem Onlineshop, der am Schlichtungsservice janoFair der janolaw AG teilnimmt, kostenlos eine Schlichtung beantragen, wenn die Streitigkeit aus einem Online-Kaufvertrag resultiert, den Sie in Ihrer Eigenschaft als Unternehmer geschlossen haben. Dies ist nur dann möglich, wenn der Vertrag eine Lieferung von Waren zum Gegenstand hat. Mit der außergerichtlichen Schlichtung ersparen Sie sich zum einen den Gang vor ein Gericht und zum anderen den damit verbundenen Kosten- bzw. Zeitaufwand. Auch wenn Sie als Unternehmer einen Kaufvertrag schließen, gibt Ihnen janoFair mehr Sicherheit bei Ihrem Einkauf.