Das janoFair-Verfahren ist ein freiwilliges und außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer mit Wohn- und Firmensitz in Deutschland. Wir sind keine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Dennoch halten wir uns an die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und gewährleisten den Beteiligten hohe Standards bei der Schlichtung. Das janoFair-Verfahren wird mit dem Ziel geführt eine gütliche Konfliktbeilegung zu erreichen, die beiden Parteien zusagt. Der Konflikt wird nicht hoheitlich durch einen Richterspruch entschieden. Beendet wird das Verfahren durch die beidseitige Annahme eines Vorschlags, den der Schlichter auf Grundlage des Vortrages der Beteiligten und unter Beachtung der geltenden Rechtslage erarbeitet. Schlichter ist ein Rechtsanwalt von janolaws Partnerkanzlei janolaw chung. Dieser Vorschlag ist nicht bindend. Die Beteiligten können frei entscheiden, ob sie diesen annehmen oder nicht.
Das janoFair-Schlichtungsverfahren kann eröffnet werden, wenn der am Konflikt beteiligte Shopbetreiber am janoFair-Service der janolaw AG teilnimmt. Die teilnehmenden Shops können über die Shopsuche ermittelt werden. Notwendig ist, dass sowohl der Verbraucher seinen Wohnsitz, als auch der Unternehmer seinen Geschäftssitz in Deutschland hat. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass die zu schlichtende Streitigkeit aus der Lieferung einer Kaufsache resultiert, die im Internet gekauft wurde. Gemäß der janoFair-Schlichtungsordnung (janoFair-SO) ist erforderlich, dass vor Eröffnung des Verfahrens der Verbraucher erfolglos versucht hat die Angelegenheit mit dem Shopbetreiber zu regeln.
Die Eröffnung und Durchführung des janoFair-Verfahrens erfolgt ausschließlich über das Internet. Mit Antragstellung wird eine elektronische Akte angelegt, auf die der Antragsteller, Antragsgegner und der Schlichter Zugriff haben. Auf unserer Webseite www.janofair.de werden alle für die Durchführung des Verfahrens notwendigen Informationen zunächst vom Antragsteller in dem hierfür bereitgestellten Abfrageformular eingegeben. Der Antragsteller hat die Möglichkeit Dateien (Fotos, Dokumente) hochzuladen, die seinen Vortrag bestätigen. Danach werden die gemachten Angaben an den Antragsgegner übermittelt. Dieser hat nun die Möglichkeit seinerseits Angaben zum Vortrag des Antragsstellers zu machen. Auch hier ist der Upload von Dateien möglich, die diese Eingaben untermauern. Auf Grundlage dieser Angaben und der janoFair-Schlichtungsordnung wird ein Schlichtungsvorschlag erarbeitet, der den Parteien elektronisch übermittelt wird. Für die Annahme wird in der Regel eine angemessene Frist gesetzt. Die Annahme oder Ablehnung des Vorschlags durch die Beteiligten erfolgt ebenfalls elektronisch.
Das janoFair-Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei. Anders als in einem gerichtlichen Verfahren in dem sowohl Kosten für das Gericht als auch für Anwälte entstehen, werden im Rahmen des janoFair-Verfahrens keine Gebühren erhoben. Im Rahmen des vom Schlichter gemachten Vorschlags zur Beendigung des Verfahrens spielt eine Entscheidung zur Kostenverteilung keine Rolle. janoFair soll nicht nur einen gütlichen Interessenausgleich ermöglichen, sondern den Beteiligten dabei helfen eine schnelle Beilegung des Konflikts zu erreichen. Deshalb sieht die janoFair-SO eine maximale Verfahrensdauer von 3 Monaten vor. Dieser Zeitraum wird jedoch in der Regel unterschritten. Die tatsächliche Dauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und richtet sich unter anderen danach, wie zügig die Beteiligten auf Anforderungen des Schlichters reagieren.
Im Rahmen des janoFair-Verfahrens sind Beweisaufnahmen, wie sie etwa durch Zeugenbefragung oder die Einholung von Sachverständigengutachten im Rahmen eines gerichtlichen Zivilprozesses durchgeführt werden, nicht vorgesehen. Das janoFair–Schlichtungsverfahren ist u.a. darauf ausgelegt, eine gütliche und einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Darüber hinaus soll es auch eine zügige Konfliktbeilegung gewährleisten. Langwierige Beweisaufnahmen würden diese Zielsetzung gefährden. Trotzdem haben die Beteiligten die Möglichkeit, Urkunden in Form von Fotos oder Dokumenten über eine Upload-Funktion ins janoFair-Verfahren einzuführen. In diesem Rahmen wird der Schlichter selbstverständlich eine Würdigung der vorgelegten Urkunden vornehmen und deren Inhalt und Aussagekraft im Rahmen des Schlichtungsvorschlags berücksichtigen.
Sollte es wirklich dazu kommen, dass eine einvernehmliche Lösung eines Konflikts nicht möglich ist oder entscheidet sich einer der Beteiligten dazu das Verfahren abzubrechen, steht den Parteien der Weg zu den ordentlichen Gericht offen. Mit einer erfolglosen Teilnahme am janoFair-Schlichtungsverfahren werden die Rechte der Beteiligten nicht abgeschnitten. In einem solchen Fall können die Beteiligten versuchen, Ihre Ansprüche im Rahmen einer Klage vor einem ordentlichen Gericht durchzusetzen.
Das Online-Schlichtungsverfahren von janoFair ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Beendigung von Streitigkeiten zwischen Shopbetreibern und ihren Kunden. Wenn der Shopbetreiber, ausgewiesen durch das janoFair-Logo, seine Teilnahme an der janoFair-Schlichtung anbietet, bedeutet das nicht, dass er zur Durchführung eines konkreten Verfahrens durch eine Antragstellung gezwungen werden kann. Die Teilnahme am konkreten Verfahren ist sowohl für Kunden als auch für Shopbetreiber freiwillig. Das bedeutet auch, dass beide Parteien das Verfahren jederzeit beenden können.
Nach der Schlichtungsordnung von janoFair, kann die Durchführung des Schlichtungsverfahrens nur vom Kunden eines Online-Shops durch einen Antrag auf der Webseite www.janoFair.de beantragt werden. Shopbetreiber sind nach der janoFair-SO nicht antragsberechtigt.
Um das Schlichtungsverfahren effektiv und möglichst schnelle durchführen zu können, werden für die Antragstellung folgende Angaben zwingend benötigt: • Kaufdatum/Bestelldatum • Rechnungs, bzw. Kundennummer • Kaufpreis • Angaben (Datum) zum gescheiterten Einigungsversuch • Angaben zum Grund der Streitigkeit Daneben können im elektronischen Antragsformular Dokumente hochgeladen werden, aus denen sich der Ablauf der bisherigen Streitigkeit ergibt. Dazu zählen Dokumente wie Bestellbestätigungen, Rechnungen oder die bisherige Korrespondenz der Beteiligten.
janoFair ist keine allgemeine, staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), die für die Allgemeinheit zugänglich ist. Kunden von Online-Shops können den Schlichtungsservice von janoFair nur dann nutzen, wenn der Shopbetreiber den AGB-Hostingservice der janolaw AG nutzt. Daher ist die Teilnahme an der Online-Schlichtung nur dann möglich, wenn auf der Shopseite das janoFair-Logo ordnungsgemäß eingebunden wurde.
Leider ist es in der Vergangenheit zum Missbrauch des janoFair-Logos durch s.g. Fake-Shops gekommen. Als Kunde eines Online-Shops können Sie ganz leicht erkennen, ob der Shopbetreiber berechtigt ist unser Logo zu verwenden. Zunächst dürfen nur Kunden der janolaw AG das janoFair-Logo verwenden, die für ihren Onlineshop den AGB-Hosting Service nutzen. Dazu zählen grundsätzlich die rechtlichen Dokumente wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung. Der Shopbetreiber ist, im Falle der Nutzung von janoFair, verpflichtet diesen Umstand über eine Einbindung des janoFair-Logos auf der Shop-Webseite zu kommunizieren. Das Logo wird dabei über ein HTML-Script auf der Webseite platziert. Nur dann, wenn das Logo anklickbar ist und auf die Infoseite des Shop führt, wurde es ordnungsgemäß eingebunden. Die URL Adresse einer von janoFair zur Verfügung gestellten Infoseite beginnt immer mit: https://www.janofair.de/janofair-siegel/zertifikat/index.html?shopId=...
Auf unserer Seite finden Sie unter https://www.janofair.de/janofair-siegel/missbrauch/ eine Liste mit Shops, die nicht berechtigt sind das jnaoFair-Logo zu führen. Sollten Sie bei einem Online-Shop vermuten, dass dieser nicht zur Verwendung unseres janoFair-Logos berechtigt ist, bitten wir Sie auf jeden Fall uns Ihren Verdacht zu melden. Sie erreichen uns per E-Mail unter info@janofair.de. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Anzeige auf jeden Fall den Shop-Namen und die Webseite des Shops mit. Wir prüfen den Sachverhalt und gehen ggf. gegen den unberechtigten Nutzer vor.